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   VG Schleswig, 27.04.2021 - 12 A 165/18   

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VG Schleswig, 27.04.2021 - 12 A 165/18 (https://dejure.org/2021,13291)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.04.2021 - 12 A 165/18 (https://dejure.org/2021,13291)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. April 2021 - 12 A 165/18 (https://dejure.org/2021,13291)
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  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2021 - 12 A 165/18
    Beim Widerruf einer Subventionsbewilligung wegen Zweckverfehlung oder Auflagenverstoßes handelt es sich vor dem Hintergrund des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in § 7 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) um einen Fall des intendierten Ermessens (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, Rn. 14 m.w.N., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 693/99

    Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Arbeitslosenzentren und

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2021 - 12 A 165/18
    Für eine Erstreckung der Widerrufsmöglichkeit auf rechtswidrige Verwaltungsakte spricht zudem auch das praktische Bedürfnis, beim klaren Vorliegen von Widerrufsgründen gegebenenfalls auch ohne aufwändige Prüfung der Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Bescheides einen Widerruf aussprechen zu können (OVG Münster, Urt. v. 13.06.2002 - 12 A 693/99 -, Rn. 14 ff., juris; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 49 Rn. 12; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 49 Rn. 6 f.; Abel, in: BeckOK VwVfG, 50. Ed. 01.01.2021, § 49 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2021 - 12 A 165/18
    Die Haushaltsgrundsätze überwiegen im Allgemeinen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuss behalten zu dürfen und verbieten einen großzügigen Verzicht auf den Widerruf von Subventionen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 20.04.2012 - 4 A 1055/09 -, Rn. 111, juris).
  • VGH Bayern, 25.05.2004 - 22 B 01.2468

    Widerruf eines Investitionszuschusses; zweckwidrige Verwendung einer Subvention;

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2021 - 12 A 165/18
    Damit verletzt die Entscheidung der Beklagten, den Zuwendungsbescheid ganz zu widerrufen, auch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der als zwingende Ermessensschranke bei der Aufhebung von Zuwendungsbescheiden zu berücksichtigen ist und bei objektiv geringfügigen Zweckverfehlungen oder Auflagenverstößen einem Widerruf des gesamten Bescheids entgegenstehen kann (vgl. VGH München, Urt. v. 25.05.2004 - 22 B 01.2468 -, Rn. 49 m.w.N., juris).
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